Allgemeines Zivilrecht Bochum
Möbelkauf - Mangel - Schlechtlieferung - Falschlieferung
Möbel kauft man nicht mal eben so und trotzdem kann viel schiefgehen. Am besten fährt, wer beim Kauf klare Vorgaben macht und auch kritisch nachfragt.
Um sicher sein zu können, dass man die gewünschte Qualität erhält, sollte man nicht blind auf die Aussagen des Verkäufers vertrauen, sondern sich diese Zusagen auch schriftlich geben lassen. Mit der Kopie der Bestellung hat man dann den Beleg, welche Beschaffenheit vereinbart wurde.
Beim Möbelkauf kommt es auf den Vertrag und das Kaufobjekt an. Ein Einzelmöbel ist anders zu behandeln, als eine Einbauküche. Wer sich eine Einbauküche liefern und aufbauen lässt, kann auch bei unbestrittenen Mängeln nicht einfach vom Kauf zurücktreten, sein Geld zurückfordern. Das ist im Kaufrecht möglich, allerdings handelt es sich bei einem Auftrag über Lieferung, Aufbau und Anpassen um einen Werklieferungsvertrag. Hierbei muss der Kunde dem Lieferanten zunächst eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Liefert ein Möbelhändler fehlerhafte Ware und ist er nicht in der Lage, die Mängel in angemessener Frist zu beseitigen, dann kann der Kunde den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Verkäufer muss dann die bereits aufgestellten Möbel wieder abbauen und abholen.
Verzögert der Verkäufer die Rücknahme, so muss der Kunde keine Entschädigung für die unfreiwillige Gebrauchsmöglichkeit leisten. Das gilt auch, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Möbelhändlers für den Fall der Warenrücknahme eine Wertminderungspauschale vorsehen. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn ein Händler für die dem Kunden aufgezwungene Nutzung auch noch eine Entschädigung verlangt.
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